Guten Morgen.Weiss jemand oder wo can ich finden die Information uber Volljahrighkeit in heutigen Kroatien?Ich weiss das fur Slowenien gleiches gilt als fuer Osterreich, aber was ist mit Ungarisches Teil der Monarchie? Auch 24 Jahre?Danke.
Hallo,lt. Patent vom 12.4.1758 dürfte im ganzen Habsburgerreich die Volljährigkeit mit 24 Jahren festgesetzt worden sein. Siehe https://books.google.at/books?id=uyRUAAA...%201753&f=falseLGChristine